Zuweisungskriterien

Kriterien für die Zuweisung sind


Das Drogenkonsummuster

  • bei Abhängigkeit von Cannabis und Alkohol sollte eine Behandlung vorzugsweise in der Fachklinik Fredeburg stattfinden
  • bei Abhängigkeit von Cannabis in Verbindung mit anderen Drogen eher in der Holthauser Mühle

Die soziale Situation

  • bei weitgehend erhaltener sozialer und beruflicher Integration ist eher eine Behandlung in der Fachklinik Fredeburg indiziert
  • bei erheblichen Defiziten in diesem Bereich eher die Holthauser Mühle (z.B. intensivere Förderung im arbeitstherapeutischen Bereich möglich, größeres Ausmaß an sozialtherapeutischen Behandlungselementen)

Der somatische Status

  • bei schwereren körperlichen Begleiterkrankungen ist eine Behandlung in der Fachklinik Fredeburg aufgrund der dort vorhandenen fachärztlichen Ressourcen vorteilhaft
  • der Wunsch des Patienten und der zuweisenden Stellen
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Fachklinik Fredeburg
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