Kostenträger
Die Fachklinik Fredeburg wird belegt von:
- der Deutschen Rentenversicherung (Bund und regionale Rentenversicherung)
- gesetzlichen und privaten Krankenkassen
- der Beihilfe
- Selbstzahlern
Die Klinik führt stationäre medizinische Rehabilitationen durch. Sie verfügt über
einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V. Sie wird von den Krankenkassen gemäß
§ 40 Abs. 2 SGB V und von der Deutschen Rentenversicherung gemäß den Bestimmungen
des SGB VI belegt.