Klinische Sozialarbeit und Nachsorge
Suchterkrankungen gehen mit einer Vielzahl sozialer Probleme einher. Menschen ohne
Arbeit oder Wohnung zeigen deutlich schlechtere Behandlungsergebnisse. Es ist uns
daher ein vordringliches Anliegen, unsere Patienten zu befähigen, ungünstige soziale
Verhältnisse zu verändern und ihre sozialen Belange wieder eigenverantwortlich zu
regeln.
In enger Kooperation mit den Leistungsträgern, der Arbeitsverwaltung, Arbeitgebern,
der Schuldnerberatung und Vor- und Nachbehandlern erfolgen vor allem die folgenden
Schwerpunktsetzungen:
- Teilhabe am Berufsleben
(Kurzkonzept Maßnahmen zur beruflichen Orientierung anfordern)
- Schuldenregulierung
Auflistung und Erfassen der oft völlig ungeklärten Schuldensituation, Organisation
eines sog. Schuldnerschutzes, Entwicklung eines Schuldentilgungsplans. Wir arbeiten
mit der heimatnahen Schuldnerberatungsstelle zusammen, die während der exernen Therapietagen,
aufgesucht werden kann.
- Rechtliche Probleme
Die Fragestellungen reichen von anstehenden Gerichtsverfahren, Bewährungsauflagen,
Arbeitsgerichtsprozessen, Fragen der Wiedererlangung des Führerscheins bis hin zu
arbeits- und versicherungsrechtlichen Problemen. Auch hier bedarf es einer genauen
Sichtung und einer engen Kooperation mit Rechtspflegern, Bewährungshelfern, Betreuern,
Richtern und Rechtsanwälten
- Sozialhilferechtliche Fragestellungen
Dies betrifft z. B. die Beantragung von Barbeträgen, Bekleidungsbeihilfen oder Startbeihilfen
für die Zeit nach der Therapie
- Hilfen bei der Beantragung von Übergangsgeld
(zur Abwicklung ihrer finanziellen Angelegenheiten steht den Patienten ein von der
Verwaltung der Fachklinik geführtes Patientenkonto zur Verfügung)
- Vermittlung in ambulante, teilstationäre bzw. stationäre Nachsorge
Die in der Fachklinik erworbenen Kompetenzen bedürfen gerade nach der Entlassung
der Fortentwicklung und weiterer Unterstützung. Von daher vermitteln wir unsere
Patienten in die unterschiedlichsten weiterführenden Hilfesysteme. Dies beginnt
mit dem äußerst wichtigen Anschluss an eine Selbsthilfegruppe und die Fortführung
der hier begonnenen Lernprozesse in einer ambulanten Suchtberatungsstelle. In der
Regel sind dies die Beratungsstellen, die bereits die vorbereitende ambulante Arbeit
auf die Entwöhnungsbehandlung geleistet haben
Je nach Indikation kann eine weiterführende ambulante Rehabilitation notwendig sein.
Die entsprechende Antragstellung und Vermittlung in anerkannte ambulante Behandlungsstellen
ist alltägliche Praxis. Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Beratungsstellen zusammen.
Eine weitere Form der Nachsorge ist die Vermittlung in teilstationäre bzw. stationäre
Nachsorgeeinrichtungen. Dies umfasst Formen des betreuten Wohnens ebenso wie die
Fortführung der stationären Therapie im Rahmen einer sog. Adaptionsmaßnahme.