Die berufsbezogene medizinische Rehabilitation ist Aufgabe des gesamten Rehabilitationsteams.
Frühzeitig im Behandlungsverlauf wird mit dem Patienten ein diesbezüglicher Rehabilitationsplan
erstellt und die Aufgaben für die Mitarbeiter der einzelnen Bereiche (Arzt, Psychotherapeut,
Ergotherapeut, Klinische Sozialarbeit, Sporttherapeut) werden festgelegt. Dabei
durchdringen die berufsbezogenen Maßnahmen die verschiedensten rehabilitativen Interventionsformen.
Psychisch kranke Rehabilitanden, zu denen auch Suchtkranke gehören, erleben eine
höhere subjektive Belastung am Arbeitsplatz und verfügen zugleich über geringere
Fähigkeiten, diesen Belastungen angemessen begegnen zu können.
Einzel- und Gruppenpsychotherapie sowie verschiedene weitere therapeutische Interventionen
führen zu einer Verbesserung des Grundleidens und der Ich-Funktion und tragen zur
Erarbeitung einer konkreten, mit der Erkrankung zu vereinbarenden und realitätsgeprüften
Perspektive zur (Re-) Integration in die Erwerbstätigkeit bei. Ausführliche berufsbezogene
Leistungstests, berufliche Beratung, die Zusammenarbeit mit dem beruflichen Rehabilitationsberater
der Rentenversicherung, das Bewerbertraining, der Besuch der Arbeitsagenturen, verschiedene
Formen der Arbeitstherapie und interne oder externe Arbeitserprobung sowie EDV-Schulungen
verbessern die Integrationschancen.